Unter Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) werden ärztliche Maßnahmen zusammengefasst, die der Prävention, Diagnose oder Behandlung von Erkrankungen dienen. Sie gehen laut Definition über das Maß der notwendigen medizinischen Versorgung hinaus und sind daher kein Teil des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenversicherung.
Gründe hierfür können sein:
Letzlich sind es Leistungen, die im Einzelfall sinnvoll sein können, dann aber ausschließlich im Rahmen einer Privatbehandlung erbracht werden dürfen und entsprechend auch privat zu bezahlen sind.
Die oben aufgeführten Leistungen werden üblicherweise nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Natürlich informieren wir Sie hier von Fall zu Fall.
Die Berechnung dieser Leistungen erfolgt in Anlehnung an die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte).
Die Preise können in der Praxis erfragt werden.
Mit Patienten die eine der aufgeführten IGeL-Leistungen wünschen, wird vorab jeweils eine schriftliche Vereinbarung geschlossen, welche die relevanten Hinweise sowie die konkreten Preise enthält.
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